Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kichenvorstandes.
Da der Kirchenvorstand somit für die "weltlichen Dinge" in der Pfarrgemeinde zuständig ist, ist es seine Aufgabe, dass die Voraussetzungen für die Seelsorge geschaffen werden und somit Gottes Wort unter den Menschen Gehör finden kann.
In den tournusmäßig stattfindenden Sitzungen wid über den Haushalt der Kirchengemeinde und der kirchlichen Einrichtungen (insbesondere die kirchlichen Immobilien, der Kindergärten und der Friedhöfe) beraten und beschlossen. Darüber hinaus werden erforderlichenfalss die einzelnen Ausschüsse von Zeit zu Zeit einberufen.
Alle drei Jahr findet eine Kirchenvorstandswahl statt. Die jeweilige Amtszeit beträgt sechs Jahre. Es wird jeweils die Hälte des Kirchenvorstandes neu gewählt, die andere Hälfte ist noch drei weitere Jahre im Amt, sodass diese die gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen an die neu hinzugekommenen Mitglieder vermitteln können.
Kirchenvorstand

Msgr. Thomas Kaster
Stadtdechant
Pfarrverweser

Stefan Brewig

Matthias Evertz

Albrecht Franz

Therese Jüttner

Michael Lindenmann

Karl-Günter Muskulus

Peter Necker

Thomas Pütz

Dominik Schultheis

Bernhard Siegert

Paul Steffens

Rainer Stuhlmüller

Jan Thieme

Ralf Tobisch

Matthias Heming

Constantin Patrascu