Aktuelles Verfahren im Umgang mit der Corona-Pandemie in allen Gottesdiensten aufgrund der gestiegenen Inzidenzen:
1. Einlass nach der 3 G –Regel (geimpft, getestet oder genesen)
2. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht, nur auch wieder am Sitzplatz.
3. Die Abstandsregel beim Betreten und Verlassen sind einzuhalten.
4. Es darf mit Maske gesungen werden.
5. Wer seinen Impfstatus oder einen offiziellen Bürgertest nicht nachweisen kann, muss vor Ort einen Selbsttest machen, der bei den Willkommensdiensten erhältlich ist.